10. NAME DES GEWINNERS: Wer den Namen des Gewinners erfahren möchte, kann 30 Tage nach Abschluss der Werbeaktion einen an sich adressierten und frankierten Umschlag an folgende Adresse senden: Strava, Inc., 208 Utah Street, San Francisco, CA 94103, USA. Attn: Winners Names – Best Photos of the Year Contest. Die Anfragen müssen spätestens drei (3) Monate nach Abschluss des Wettbewerbs eingegangen sein.
11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: Strava und die freigestellten Parteien (Definition unten) übernehmen keine Verantwortung für (1) gestohlene, verloren gegangene, zu spät eingetroffene, fehlgeleitete, beschädigte, unzustellbare oder unvollständige, fehlerhafte, verspätete, unleserliche Einsendungen aufgrund von technischen, mechanischen, typografischen, menschlichen oder Computer-, Druck- sowie sonstigen Fehlern in Bezug auf die Werbeaktion oder in Verbindung damit, z. B. Fehler, die im Zusammenhang mit der Verwaltung der Werbeaktion, dem Senden oder Übertragen von Einsendungen, der Benachrichtigung oder Korrespondenz, der Verarbeitung von Einsendungen oder der Bekanntmachung der Preise stehen, sowie Fehler in Materialien zur Werbeaktion; (2) technische Fehler jeglicher Art; (3) Störungen oder Ausfälle der in Verbindung mit oder im Rahmen der Werbeaktion verwendeten Geräte oder Programme; (4) unzulässige menschliche und/oder mechanische Eingriffe jeglicher Art in den Teilnahmeprozess oder die Werbeaktion; (5) technische oder menschliche Fehler bei der Verwaltung der Werbeaktion sowie beim Senden oder Verarbeiten von Einsendungen oder (6) Personen- oder Sachschäden, die direkt oder indirekt, ganz oder teilweise durch die Teilnahme an der Werbeaktion oder die Entgegennahme oder Einlösung eines Preises verursacht werden. Sollte sich aus irgendeinem Grund herausstellen, dass eine Einsendung irrtümlich gelöscht wurde bzw. verloren gegangen ist oder anderweitig zerstört bzw. beschädigt wurde oder aus anderen Gründen nicht als Einsendung für die Werbeaktion akzeptiert wurde, besteht der einzige Rechtsbehelf des Teilnehmers in einer weiteren Einsendung. Strava kann Einsendungen, die solche Fehler oder Versäumnisse aufweisen, nach eigenem Ermessen und ohne Haftpflicht gegenüber dem Teilnehmer für ungültig erklären.
Als Bedingung für die Teilnahme oder Annahme eines Preises im Rahmen der Werbeaktion stimmt der Teilnehmer bzw. Gewinner zu, Strava und seine jeweiligen verbundenen Unternehmen, die für die Bereitstellung der Preise verantwortlichen Partner sowie die Geschäftspartner von Strava mit allen angeschlossenen Unternehmen und deren Beauftragte, Vertreter, leitende Angestellte, Manager, Geschäftsführer, Mitglieder, Aktionäre und Mitarbeiter (die „freigestellten Parteien“) von jeglicher Haftung freizustellen sowie für alle Verletzungen, Verluste, Schäden, Ansprüche, Klagen und sonstige Haftungsansprüche zu entschädigen und schadlos zu halten, die sich aus oder in Verbindung mit der Verletzung einer Zusicherung durch den Teilnehmer oder Gewinner im Zusammenhang mit der Werbeaktion, der Ausübung der gemäß diesen offiziellen Regeln und durch die Teilnahme gewährten Rechte durch Strava oder seine Beauftragte ergeben, einschließlich Annahme, Besitz, Nutzung, Zweckentfremdung oder Nichtnutzung des Preises bzw. der Preise. Gleiches gilt im Hinblick auf Verletzungen oder Schäden an deinem Computer oder kabellosen Gerät bzw. dem einer anderen Person infolge oder in Verbindung mit der Teilnahme an der Werbeaktion oder im Zusammenhang mit dem Download von Materialien im Rahmen der Werbeaktion sowie im Falle der Unmöglichkeit des Zugriffs auf eine Website bzw. einen mobilen Dienst in Verbindung mit dieser Werbeaktion oder einer Kombination dieser Faktoren. Du erklärst dich damit einverstanden, dass jegliche Rechtstreitigkeiten den Gesetzen des Staates Kalifornien unterliegen.
Als Bedingung für die Teilnahme oder die Annahme eines Preises im Rahmen der Werbeaktion stimmst du zu, dass im Hinblick auf Strava und die freigestellten Parteien (1) du unter keinen Umständen Entschädigungen für Straf-, Neben-, Folge- oder sonstige Schäden erhältst, die über die tatsächlichen Auslagen hinausgehen, und du verzichtest hiermit auf alle Ansprüche für solche Schäden, (2) alle Klageansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit der Werbeaktion oder den vergebenen Preisen ergeben, einzeln, also nicht in Form einer Sammelklage, beigelegt werden und (3) alle Ansprüche, gerichtlichen Entscheidungen und Schadenersatzzahlungen auf die tatsächlich entstandenen Auslagen beschränkt sind, jedoch unter keinen Umständen die Anwaltskosten beinhalten. Strava behält sich das Recht vor, die Verfahren zur Preisvergabe zu ändern.
Sollte es nach Ansicht von Strava Anzeichen oder tatsächliche Beweise für eine elektronische oder anderweitige Manipulation der Werbeaktion geben oder sollten Computerviren, Programmfehler, unerlaubte Eingriffe, Betrug, technische Störungen oder Ausfälle die Verwaltung, Integrität, Sicherheit, Fairness oder ordnungsgemäße Ausführung der Werbeaktion gefährden, korrumpieren oder beeinträchtigen, behält sich Strava in eigenem Ermessen das Recht vor, Personen, die das Teilnahmeverfahren manipulieren, zu disqualifizieren und/oder die Werbeaktion zu ändern, zu unterbrechen oder zu beenden. Sollte die Werbeaktion beendet oder zeitlich verschoben werden, aus welchem Grund auch immer, wird der ungefähre Marktwert der Preise im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen ausgeschüttet.
JEGLICHER VERSUCH DURCH DICH, DIE WEBSITE VON STRAVA MUTWILLIG ZU BESCHÄDIGEN ODER DEN RECHTMÄẞIGEN ABLAUF DER WERBEAKTION ZU UNTERGRABEN, KANN GEGEN DAS STRAF- ODER ZIVILRECHT VERSTOẞEN. SOLLTE SOLCH EIN VERSUCH UNTERNOMMEN WERDEN, BEHÄLT SICH STRAVA DAS RECHT VOR, IM VOLLSTEN UMFANG DES GESETZES STRAF- UND ZIVILRECHTLICHE MAẞNAHMEN GEGEN DICH EINZULEITEN UND SCHADENERSATZ ZU FORDERN (EINSCHLIEẞLICH ANWALTSKOSTEN).